
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung
zur Barrierefreiheit
Hays hat sich verpflichtet, seine Websites und andere digitale Dienste gemäß den Anforderungen des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt, wie unsere Dienste die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Deutschland erfüllen.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Wie unser Service funktioniert
Barrierefreies Design der Website und anderer digitaler Dienste
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Klare und einfache Navigation
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Textalternativen für Bilder und Multimedia-Inhalte
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Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten und anderen unterstützenden Technologien
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Einstellbare Schriftgrößen und Kontrasteinstellungen
Aktueller Status der Zugänglichkeit
Wir sind uns bewusst, dass einige Teile unserer Websites und digitalen Dienste noch nicht vollständig zugänglich sind.
Wir arbeiten aktiv an der Verbesserung dieser Bereiche und haben einen Plan zur Lösung der folgenden Probleme aufgestellt:
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Es ist schwierig, mit Screenreadern zu den Bildern zu navigieren. | WCAG: 1.1.1
- Auf vielen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
- Auf vielen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten gibt es keinen Titel. | WCAG: 2.4.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe'-Elemente ohne Kennzeichnung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist schwierig. | WCAG: 4.1.2
- Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Es ist schwierig, mit Screenreadern zu den Formularfeldern zu navigieren. | WCAG: 4.1.2
- Auf mehreren Seiten gibt es Schaltflächen ohne Beschriftung. Es ist schwierig, mit Screenreadern zu den Schaltflächen zu navigieren. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und daher für Screenreader nicht zugänglich sind. | WCAG: 1.3.1
- Es gibt ein "iframe"-Element auf einer Seite, dessen Bezeichnung bereits zugewiesen wurde. Wenn die Elemente nicht eindeutig zugeordnet werden können, könnten Screenreader-Nutzer die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2
- Auf allen Seiten verhindert das Meta-Viewport das Zoomen. Die Deaktivierung des Zooms erschwert die Lesbarkeit der Seiteninhalte für Menschen mit Sehbehinderungen. | WCAG: 1.4.4
- Auf einzelnen Seiten sind die Werte der 'autocomplete'-Attribute nicht korrekt. Infolgedessen können sie vom Browser nicht erkannt werden. | WCAG: 1.3.5
- Auf einer Seite gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und daher für unterstützende Technologien zugänglich sind, aber eigentlich ignoriert werden sollten. | WCAG: 4.1.2
- Auf mehreren Seiten fehlen bei einem übergeordneten Element die entsprechenden untergeordneten Elemente. Dies kann Benutzer von Bildschirmlesegeräten verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber nicht vorhanden ist. | WCAG: 1.3.1
- Auf einigen Seiten fehlt bei untergeordneten Elementen das passende übergeordnete Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt anzeigen. | WCAG: 1.3.1
- Es gibt Elemente auf einer Seite, deren Aria-ID mehrfach vorkommt. Dies erschwert die Navigation auf der Website mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
- Auf vielen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dies kann dazu führen, dass die Listen von assistiven Technologien nicht korrekt ausgegeben werden. | WCAG: 1.3.1
Wir entwickeln unsere Technologielandschaft kontinuierlich weiter und verpflichten uns, die Zugänglichkeit künftiger Prozesse zu gewährleisten. Bei der Einführung neuer Technologien werden wir Barrierefreiheit als zentrales Ziel betrachten.
Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Zuletzt aktualisiert: 19.05.2025
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